Heffingen, Januar 2019

A. Geltungsbereich
I. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des B&b Um Freedebierg
(nachfolgend „Hotel“) mit dem Vertragspartner des Hotels (nachfolgend „Gast“) über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast zu
erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
II. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge des Hotels mit dem Gast, die neben unter
A.I. genannten Leistungen auch von Dritten angebotene Sonderleistungen (z.B. die Organisation
eines Freizeitprogramms durch den Besuch von sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen)
betreffen (Reisevertrag).
III. Sofern dem Gast Konferenz- und Banketträume zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen
werden, gelten die gesonderten Allgemeinen Bedingungen des Hotels für Veranstaltungen.
IV. Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht
ausdrücklich widerspricht. Das Hotel widerspricht bereits jetzt etwaigen Gegenbestätigungen des
Gastes, in denen dieser auf seine Geschäftsbedingungen verweist.

B. Allgemeine Bedingungen
I. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Änderungen
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem
Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Bei der Buchung von mehr als zehn Übernachtungseinheiten (eine Übernachtungseinheit versteht
sich als ein Zimmer für eine Nacht), stellt das Hotel das Zustandekommen des Vertrages unter die
aufschiebende Bedingung einer schriftlichen Bestätigung des Hotels.
3. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Gast sind unwirksam.

II. Umfang der Nutzung der Zimmer, (Mit-)Nutzung durch Dritte
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt, soweit nicht etwas Anderes zwischen ihm und dem
Hotel vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus
für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr 40% des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%, wobei es dem Gast jeweils frei steht, dem
Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
4. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Zimmers bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Entsprechendes gilt für die Nutzung des überlassenen Zimmers zu anderen
als Beherbergungszwecken.
5. Der Gast verpflichtet sich, für den Fall der (Mit-)Nutzung durch einen oder mehrere Dritte, das
Hotel hierüber vorab zu informieren und die erforderliche Zustimmung des Hotels einzuholen. Für
aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultierende Schäden hat der Gast – gegebenenfalls
neben dem Dritten – einzustehen.
6. Der Gast verpflichtet sich, für den Fall der (Mit-)Nutzung durch einen oder mehrere Dritte, für von
dem Dritten verursachte Schäden einzustehen.
7. Sofern der Gast eine Buchung über mehr als zehn Zimmer pro Tag aufgibt, hat er dem Hotel,
soweit nichts anderes vereinbart ist, vierzehn Tage vor der Anreise eine gut lesbare Liste mit den
Namen der avisierten Personen zu übermitteln. Für etwaige aus einer Verletzung dieser
Verpflichtung folgende Nachteile des Gastes hat dieser ebenso einzustehen wie für etwaige daraus
folgende Schäden des Hotels.

III. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Abtretungsverbot
1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom
Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, insbesondere aufgrund eines Anstieges
der Lohnkosten, der Kosten des Betriebes des Hotels, so kann das Hotel den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15%, anheben.
3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das
Hotel dem zustimmt.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten bzw.
im kaufmännischen Verkehr in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
zu berechnen. Das Hotel ist ferner berechtigt, für die zweite und jede folgende Mahnung die
Mahnkosten pauschaliert mit jeweils Euro 5 anzusetzen; dem Gast bleibt insoweit der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden, vom Hotel
nachzuweisenden Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
5. Die Zahlung mit Wechseln, Schecks, Devisen oder Kreditkarten bedarf der Zustimmung des
Hotels. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden vom Hotel nur akzeptiert, wenn das
Hotel entsprechende Vereinbarungen mit dem jeweiligen Reiseveranstalter getroffen hat bzw. wenn
entsprechende Vorauszahlungen durch den Reiseveranstalter eingegangen sind.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Ansprüche des Gastes dürfen nur mit Zustimmung des Hotels abgetreten werden.

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann
zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in
Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Gast bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsoder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gast erlischt, wenn
er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel
ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den durch eine Abbestellung bzw. Stornierung des Gastes entstehenden
und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren, wobei dem Gast jeweils der Nachweis
freisteht, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die
jeweils geforderte, nachfolgend aufgeführte Pauschale sei.
Die vom Hotel aufgrund der entsprechenden Erfahrungssätze des Hotels zugrunde gelegten Pauschalen sind:
– bei einer Stornierung im Zeitraum bis 2 Tage vor dem bei der Buchung
angegebenen Anreisedatum: kostenfrei,
– bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 2 Tagen vor dem bei der Buchung
angegebenen Anreisedatum bis 18 Uhr des Anreisetages: 80 % des vereinbarten Reisepreises,
– bei einer Stornierung nach 18 Uhr des Anreisetages: 100 % des vereinbarten Reisepreises.

AUSNAHMEREGELUNG
Arrangements
– bei einer Stornierung im Zeitraum bis 7 Tage vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: kostenfrei

– bei einer Stornierung im Zeitraum bis 2 Tage vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum berechnen wir 80% des vereinbarten Reisepreises
– bei einer späteren Stornierung berechnen wir 100% des vereinbarten Reisepreises

Feiertage und Arrangements in Verbindung mit Feiertagen
– bei einer Stornierung im Zeitraum bis 14 Tage vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: kostenfrei
– bei einer Stornierung im Zeitraum bis 2 Tage vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum berechnen wir 80% des vereinbarten Reisepreises
– bei einer späteren Stornierung berechnen wir 100% des vereinbarten Reisepreises

Bei Tagungen & Veranstaltungen
– einzelne Hotelzimmer können bis 2 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden
– bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 2 Tagen vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum bis 18 Uhr belasten wir 80 % des vereinbarten Zimmerpreises
– bei einer Stornierung nach 18 Uhr am Anreisetages berechnen wir 100 % des vereinbarten Zimmerpreises

Für weitere Leistungen (z B. Vermietung von Veranstaltungsräumen, Veranstaltungsarrangements, Tagungspauschalen, …)

– Bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 100% kostenfrei storniert werden
– Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 75% kostenfrei storniert werden
– Bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 50% kostenfrei storniert werden
– Bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn können 25% kostenfrei storniert werden
– Bis Veranstaltungsbeginn ist keine kostenfreie Stornierung möglich

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gast innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine
Anfrage eines anderen Gastes nach dem gebuchten Zimmer vorliegt und der Gast auf Rückfrage
des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise
– falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Gast oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist.
– ein Verstoß gegen B.II.4. oder B.II.5. vorliegt.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist jedoch – soweit
nicht VI.2. oder VI.3. einschlägig sind – beschränkt auf Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Gastes hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten.
2. Im Falle der Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit haftet das Hotel auch für leichte
Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Inhaber des Hotels, einem gesetzlichen
Vertreters oder einem Erfüllungsgehilfen des Hotels verursacht wurde.
3. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu
erreichen, haftet das Hotel auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom
Inhaber des Hotels, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Hotels
verursacht wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden
und der Höhe nach zudem auf Euro 125.000 für Personenschäden und auf Euro 5.000 für Sach- und
Vermögensschäden beschränkt.
4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist
bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.500, sowie für Geld und
Wertgegenstände bis zu Euro 800. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von
Euro 2.500 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast den
Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung unverzüglich dem Hotel anzeigt (§ 703 BGB).
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe von VI.1.und VI.2..
6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer
wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden sorgfältig behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
8. Im Hotel zurückgelassene Sachen des Gastes oder von Dritten werden vom Hotel auf Anfrage des
Gastes bzw. des Dritten auf dessen Kosten und Risiko zurückgesandt. Das Hotel bewahrt die
zurückgelassenen Sachen zwölf Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Gast zur
Last. Nach Ablauf von zwölf Monaten werden die Sachen, sofern diese erkennbar werthaltig sind,
dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.

VII. Erfüllungs- und Zahlungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden, Folgen
einer Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für das Hotel als auch den Gast der Sitz des Hotels.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr nach Wahl des Hotels der Sitz des Hotels. Sofern der Gast die
Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand auch
außerhalb des kaufmännischen Verkehrs nach Wahl des Hotels der Sitz des Hotels.
4. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
5. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht etwas
anderes zwischen dem Hotel und dem Gast mündlich vereinbart worden ist.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das
Hotel und der Gast werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen,
die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.
Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Hotelaufnahme- bzw. Reisevertrag enthalten
sein sollten.

C. Besondere Bedingungen für Reiseverträge
I. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen,
ist eine Herabsetzung des Gesamtentgeltes nicht zulässig.
II. Das Hotel haftet – entsprechend den Regelungen in B.VI. – nur für von ihm selbst oder in seinem
Namen und Auftrag erbrachte Sonderleistungen. Soweit die Sonderleistungen vom Dritten selbst
erbracht werden, hat das Hotel, soweit es nicht etwas Anderes mit dem Gast vereinbart hat, nicht
für die Erbringung dieser Sonderleistungen und im Zusammenhang damit entstehende Ansprüche
des Gastes einzustehen.

D. Datenschutzerklärung

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